Wahlrecht
Grau hinterlegte Einträge stehen für Normen, die nicht mehr in Kraft sind
- Bundespräsident: Gesetz über die Wahl des ~en durch die Bundesversammlung - BPräsWG
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, einem Gremium, das nur diesem Zweck dient. Die Bundesversammlung besteht zur Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages, zur anderen Hälfte aus Vertretern, die von den Landtagen gewählt werden. Das genaue Wahlverfahren der Landtage und das Vorgehen der Bundesversammlung bei der Wahl des Bundespräsidenten werden durch dieses Gesetz bestimmt.
- Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV
In manchen deutschen Wahllokalen werden keine Stimmzettel sondern Wahlmaschinen zur Stimmabgabe eingesetzt. Damit das Ganze nicht ausgeht wie bei der US-Präsidentschaftswahl in Florida, enthält diese Verordnung Anforderungen für die Zulassung solcher Wahlgeräte und Regeln für die Durchführung von Wahlen mit ihnen.
- Bundeswahlgesetz - BWG
- Bundeswahlordnung - BWO
Detaillierte Durchführungsbestimmungen zu Wahlorganen, Wählerverzeichnis, Wahlscheinen, Wahlvorschlägen, Stimmzetteln, Wahllokalen und Auszählung bei Bundestagswahlen.
- Europawahlgesetz - EuWG
Hier geht es um den Ablauf der und die Wahlkreiseinteilung für Europawahlen in Deutschland.
- Europawahlordnung - EuWO
Detaillierte Durchführungsbestimmungen zu Wahlorganen, Wählerverzeichnis, Wahlscheinen, Wahlvorschlägen, Stimmzetteln, Wahllokalen und Auszählung bei Europawahlen.
- Parlamentarische Versammlung des Europarates: Gesetz über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur ~ - EuRatWahlG
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates dient der Zusammenarbeit der Parlamente in Europa und verabschiedet auch Entschließungen, hat aber nicht die Macht, bindende Beschlüsse zu fassen. Die deutschen Vertreter werden vom Bundestag gewählt. Dabei ist es üblich, dass die Fraktionen ungefähr entsprechend ihrer Stärke in der Parlamentarischen Versammlung vertreten sind.
- Wahlkostenerstattung: Verordnung zur Anpassung der festen Beträge im Rahmen der ~ durch den Bund - WahlkostenV
- Wahlprüfungsgesetz - WPG
Sogenannte Wahlanfechtungen (offiziell: Einsprüche) nach Bundestagswahlen werden vom Bundestag geprüft. Das Verfahren dafür ist in diesem Gesetz geregelt. Danach kann ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht folgen, das aber im Bundesverfassungsgerichtsgesetz näher geregelt ist.
- Wahlstatistikgesetz - WStatG
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