Deutsches
Bundesrecht nach Rechtsgebieten Staatsrecht Verwaltungsrecht Steuerrecht Sozialrecht Zivilrecht Strafrecht |
Deutsches Bundesrecht alphabetisch A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M N - O - P - R - S - T - U - V - W - Z |
Kontakt Anfragen, Fehlermeldungen usw. Ihre Werbung auf rechtliches.de | |
Gesetzgebung Verkündete Gesetze Entwürfe im Gesetzgebungsverfahren |
Andere Rechtsnormen Landesrecht Europarecht |
Sonstiges Rechtliches Recht seltsam |
rechtliches.de Über diese SeitenNeues auf diesen Seiten Impressum/Datenschutz |
WERBUNG: Partnerprogramm mit amazon.de - danke an alle Einkäufer. |
Aus Neuseeland erreicht uns die Kunde von einer besonders kostensparenden Methode der außergerichtlichen Streitbeilegung. Eine Anmeldung zum Patent ist nur bedingt zu befürchten, da umfangreiche Publikationen zu ähnlichen Verfahren in den Bibliotheken zur Rechtsgeschichte, Abteilung Früh- und Hochmittelalter, zu finden sind. (Da der Link zu Yahoo nicht mehr funktioniert: Die beiden entschlossen sich, ihren Rechtsstreit durch eine Runde Armdrücken zu entscheiden. Das passt bestens in die verschiedenen Formen von Zweikampf und Gottesurteil, die man im Mittelalter so benutzt hat.
...der mir bei meiner Suche nach aktuellen Gesetzestexten bisher untergekommen ist, fand sich auf den Seiten des Jugendministeriums. Das hatte nämlich ein "Gesetz zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften" im Angebot. Nun hatte ich ja schon öfter den Eindruck, dass das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wirklich hauptsächlich dazu führt, dass man den Inhalt besagter Schriften gelegentlich zusätzlich in juristischen Zeitungen nachlesen kann. Aber dass das Jugendministerium das so offen zugibt, hat mich dann doch gewundert. Inzwischen sind die Seiten allerdings neu gestaltet und der Fehler behoben. Ob der Verfasser der ursprünglichen Seite dem Bundesamt für Merkbefreiung als Musterexemplar zugeleitet wurde, ist mir nicht bekannt.
"Einfach tierisch" - ein Pr�dikat, mit dem wohl kaum jemand eine Rechtsnorm beschreiben w�rde. Kaum jemand - denn in der deutschen Ministerialb�rokratie gibt es offenbar jemanden. Der hat n�mlich einen Entwurf f�r das Tierische Nebenprodukte-Gesetz verfasst. Nach ungef�hr f�nfmaligem Lesen ahnt man vielleicht, was wirklich gemeint ist - das Ding soll einmal das Tierk�rperbeseitigungsgesetz abl�sen. Wer auf den Schrecken erst einmal was Alkoholisches zu sich nehmen will, der greife zum Gesetzblatt: Dort findet er n�mlich schon eine Alkoholhaltige Getr�nke-Verordnung. Sollte demn�chst auch noch eine Branntweinhaltige Getr�nke-Verordnung verk�ndet werden, so muss man das Bundesgesetzblatt wohl k�nftig als jugendgef�hrdende Schrift einstufen. Der Herausgeber von rechtliches.de �berlegt hingegen, dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einige eigene Entw�rfe vorzulegen: Eine Merkbefreite Beamten-Verordnung etwa. Oder auch das Grammatikalische Verbrechensbek�mpfungsgesetz.
"Klinikumsverordnung rechts der Isar". BayRS Nr. 2210-2-20-WFK.
Du bist Staatsrechtler, wenn...
...Du selbst beim miesesten Regenwetter noch blauen Himmel
über Karlsruhe ausmachst Anmerkung: Wenn Du niemals welchen entdecken kannst, bist Du vermutlich Europarechtler
...das Killfile Deines Newsreaders den Namen "allgemeines.register" trägt.
Du bist Verwaltungsrechtler, wenn...
...Du sogar Deine Liebesbriefe mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
versiehst.
...Du Deine Pläne zur Gartengestaltung vier Wochen
auslegst und die Nachbarn zum Erörterungstermin
einlädst
...Du "BNatSchG" fließend wie ein gewöhnliches Wort
(also nicht als Abkürzung) aussprichst
...Du schon mindestens eine Polizeibarriere wegdiskutiert
hast
Du bist Strafrechtler, wenn...
...die Drohungen des Katzenkönigs bei Dir nur ein müdes Lächeln hervorrufen.
...Du aus Angst vor einer Bandenschließung jedem Treffen mit zwei anderen Leuten aus dem Weg gehst.
...für Dich das "Vaterunser" nicht nur ein Gebet, sondern vor allem auch eine Zeiteinheit ist.
...Dir bei der Verbindung von Sachbeschädigung und Fahrlässigkeit ein grausiger Schauer über den Rücken läuft.
Du bist Zivilrechtler, wenn...
...Du aus einem Laden kommst ohne zu wissen, was Du gekauft
hast - dafür kannst Du sicher sagen, wie viele
Verträge Du dort geschlossen hast
...Du "Flaschenpfand" für einen grauslig falschen Begriff
hältst
...Du weißt, was "Haifischfleisch" auf Norwegisch
heißt
...Du gerne an einer Kaffefahrt teilnehmen würdest, aber
keine Einladungen mehr bekommst
...Du auf Online-Shopping-Seiten nicht zum Einkaufen kommst,
weil Du bei der Lektüre der AGB ständig
Lachanfälle kriegst
Du bist Sozialrechtler, wenn...
...Du bei Parties Dich intensiver mit Medizinern unterhälst, als mit Juristen
...oftmals die Dicke der Handakte umgekehrt proportional zur Vergütung ist
...Du GdB und MdE unterscheiden kannst
...Du die Austauschseiten bei den Ergänzungslieferungen des Aichbergers mindestens 4 Jahre aufbewahrst
Erweiterungen, besonders auch auf Steuerrechtler sind willkommen. Besten Dank an alle, die schon welche geschickt haben.
Wer beim Blättern durch die Paragraphen und Absätze den Überblick verliert, möge sich damit trösten, dass es den Profis in Ministerien und Bundestag manchmal auch nicht anders geht: Der zweimal existierende Absatz im Sozialgesetzbuch ist ein schönes Beispiel dafür
Zu interessanten Erkenntnissen ist die Europäische Kommission in Sachen Getreide gekommen: Neben dem bekannten fest-körnigen Zustand hat sie zwei flüssige Getreideformen entdeckt. Der staundenden Öffentlichkeit verkündet wurde dies im Amtsblatt EG L 216 durch die "Verordnung (...) zur Festsetzung der im Zeitraum 2001/02 für das in Form von Scotch Whisky ausgeführte Getreide anzuwendenden Koeffizienten" und die "Verordnung (...) zur Festsetzung der im Zeitraum 2001/02 für das in Form von Irish Whiskey ausgeführte Getreide anzuwendenden Koeffizienten". Man munkelt, die Titel seien unter deutlichem Einfluss besagter Formen entstanden. Na dann Sláinte!
zur Hauptseite A.i.S.d.TDG (oder so) und ©: Mark Obrembalski.