Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von Bund und Kommunen, soweit sie keine Beamten sind. Für die Beschäftigten der Länder gelten eigene Tarifverträge: in den meisten Ländern der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), in Hessen noch der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
Fundstellen für den vollständigen Text des TVöD und verschiedener Zusatzvereinbarungen sind in der Wikipedia aufgelistet. Der TV-L ist auf den Seiten der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft zu finden.
Herausgeber und ©: Mark Obrembalski.