Gesetze im WWW

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen spielen bei vielen Arten von Vertragsverhältnissen eine Rolle. Oft sind sie nicht gesetzlich festgelegt, sondern im Vertrag selbst vereinbart. Einige praktisch sehr bedeutsame Fälle sind aber im Gesetz geregelt. Viele gesetzliche Bestimmungen sind zwingend, und abweichende Regelungen durch Vertrag sind nicht oder nur begrenzt möglich. Die folgenden Abschnitte verweisen auf die wichtigsten gesetzlichen Regelungen.

Miete von Wohnraum

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält in seinen §§ 568 bis 577a umfangreiche Regelungen zur Kündigung von Wohnungsmietverträgen, darunter auch Bestimmungen über die Kündigungsfristen. Für gewisse Arten von Wohnraum, zum Beispiel Zimmer in Studentenwohnheimen oder möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters gelten allerdings viele dieser Bestimmungen nicht (§ 549 Abs. 2 und 3 BGB). Für den typischen Wohnungsmietvertrag ist § 573c BGB die wichtigste Regelung. Sie sagt aber nichts darüber aus, ob eine Kündigung überhaupt zulässig ist und behandelt auch viele Spezialfälle nicht. Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist es also ratsam, die Bestimmungen des BGB zum Wohnungsmietrecht insgesamt (§§ 549 bis 577a) durchzusehen.

Arbeitsverträge

Auch die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse sind im BGB geregelt, und zwar vor allem in § 622. Zu beachten ist, dass statt der dort genannten Fristen in Tarifverträgen und teilweise auch im einzelnen Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart werden kann. Außerdem kann nicht jeder Arbeitsvertrag jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist oft durch Bestimmungen zum Kündigungsschutz eingeschränkt. Wichtige Bestimmungen, die Kündigungen durch den Arbeitgeber einschränken, sind


Herausgeber und ©: Mark Obrembalski.