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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des in den §§ 611 bis 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Dienstvertrags. Neben den BGB-Bestimmungen gelten für Arbeitsverträge aber vor allem die Regelungen des Arbeitsrechts, das auf viele einzelne Gesetze verteilt ist. Auf rechtliches.de sind zwei Verzeichnisse von arbeitsrechtlichen Normen zu finden: eines zum Individualarbeitsrecht, das das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer behandelt, und eines zum kollektiven Arbeitsrecht, wo Tarifverträge und Mitbestimmung (Betriebsräte, Personalräte, Vertretung der Arbeitnehmer in Aufsichtsräten) geregelt sind.


Herausgeber und ©: Mark Obrembalski.