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Zivilprozessreformgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Reform des Zivilprozesses)

Vom 27.7.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 40 vom 2.8.2001.

Hier ist das Zivilprozessreformgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4722)

A. Ziel

Der Zivilprozess muss durch eine grundlegende Strukturreform bürgernäher, effizienter und transparenter werden. Die Verhandlungskultur, die Funktion der Rechtsmittelzüge und der Gerichtsaufbau genügen den berechtigten Ansprüchen der Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft nicht mehr. Zudem kommen auf die Ziviljustiz durch die zunehmende Verrechtlichung des Alltagslebens, den rasanten Fortschritt der Informations- und Kommunikationstechnologien und nicht zuletzt durch die Vereinheitlichung des europäischen Rechtsraums neue Aufgaben zu, die sie ­ angesichts der Haushaltslage der Länder ­ ohne zusätzliches Personal bewältigen muss.

B. Lösung

Die angestrebte Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung innerhalb der Ziviljustiz kann nur mit einer grundlegenden Strukturreform erreicht werden. Die Reform enthält folgende Schwerpunkte:

* Institutionalisierung des Schlichtungsgedankens im Zivilprozess durch die Einführung einer Güteverhandlung,

* Erhöhung der Transparenz und Akzeptanz richterlicher Entscheidungsfindung durch eine stärkere Betonung der richterlichen Aufklärungs- und Hinweispflichten,

* Einführung des originär zuständigen Einzelrichters beim Landgericht,

* Abbau von streitwertabhängigen Zugangsbarrieren zum Rechtsmittel durch Einführung eines Abhilfeverfahrens und einer Zulassungsberufung gegen bisher unanfechtbare Urteile sowie Abschaffung der Streitwertrevision,

* deutlichere Funktionsdifferenzierung der Rechtsmittelebenen durch die Umgestaltung der Berufung in ein Instrument zur Fehlerkontrolle und -beseitigung,

* Einführung einer beschleunigten Erledigungsmöglichkeit für substanzlose Berufungen sowie

* Wegbereitung für eine weitere Harmonisierung der Verfahrensordnungen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4722 24.11.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/6036 15.5.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
14/6061 16.5.2001 Änderungsantrag der Fraktion der F.D.P.

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze