Rechtsbereich: Allgemeines Verwaltungsrecht FNA Nr. 201-6
Der Ablauf von Verfahren zum Erlass von Verwaltungsakten in Bundesbehörden (und in bestimmten Fällen auch Landesbehörden) ist in diesem Gesetz geregelt. Verwaltungsakt ist jede Entscheidung einer Behörde, die einen Einzelfall betrifft, eine direkte Wirkung nach außen hat und keine rein zivilrechtliche Angelegenheit ("Wenn wir 10000 Büroklammern brauchen, dann beschlagnahmen wir die nicht, dann kaufen wir die") ist. Die Länder haben eigene Verwaltungsverfahrensgesetze, die aber zum großen Teil inhaltlich mit dem Bundesgesetz übereinstimmen.
Hier ist das Verwaltungsverfahrensgesetz im WWW zu finden:
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Verwaltungsvorschriften, Erlasse etc. zu dieser Norm:
Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
Urteile zu diesem Gesetz (kleine Auswahl)
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Titel | Beschreibung |
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Verwaltungsgerichtsordnung / Verwaltungsverfahrensgesetz | Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv". |
Kopp: Verwaltungsverfahrensgesetz | Ein Kurzkommentar - handliches, durchaus inhaltsreiches Nachschlagewerk |
Basistexte Öffentliches Recht | Eine Textsammlung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" mit grundlegenden Gesetzen zum Staats- und Verwaltungsrecht, unter anderem dem VwVfG. |
Obermeyer: Verwaltungsverfahrensgesetz | Ein guter ausführlicher Kommentar, in dem auch Grundlagen eingehend dargestellt werden. Enthält zu jedem Paragraphen Hinweise, ob die Landesgesetze von der Bundesregelung abweichen. Leider nicht eben billig. |
Stelkens/Bonk/Sachs: Verwaltungsverfahrensgesetz | Auch ausführlich, auch teuer, viele Details, recht theorielastig. Liest sich nicht leicht. |
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