Hier ist das Vierunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - § 129b StGB im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7207)
AnzeigeA. Ziel
Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2000 die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: Brüssel-I-Verordnung; ABl. EG 2001 Nr. L 12 S. 1) erlassen. Die Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) unmittelbar, ihre Regelungen bedürfen allerdings in einzelnen Punkten der Ergänzung durch innerstaatliches Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten.
B. Lösung
Der Entwurf beinhaltet die erforderlichen ergänzenden Durchführungsbestimmungen zu der vorgenannten EG-Verordnung und fügt sie in das der Rechtspraxis vertraute Regelungssystem des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz AVAG) vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288) ein. Dies erscheint folgerichtig, nachdem zuvor schon die Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (im Folgenden: Brüssel-II-Verordnung) in das AVAG integriert wurden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/7207 | 22.10.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7418 | 13.11.2001 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
14/7595 | 26.11.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |