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Vierunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - § 129b StGB

Vom 22.8.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 61 vom 29.8.2002.

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7207)

A. Ziel

Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2000 die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: Brüssel-I-Verordnung; ABl. EG 2001 Nr. L 12 S. 1) erlassen. Die Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) unmittelbar, ihre Regelungen bedürfen allerdings in einzelnen Punkten der Ergänzung durch innerstaatliches Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten.

B. Lösung

Der Entwurf beinhaltet die erforderlichen ergänzenden Durchführungsbestimmungen zu der vorgenannten EG-Verordnung und fügt sie in das der Rechtspraxis vertraute Regelungssystem des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz ­ AVAG) vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288) ein. Dies erscheint folgerichtig, nachdem zuvor schon die Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (im Folgenden: Brüssel-II-Verordnung) in das AVAG integriert wurden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7207 22.10.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7418 13.11.2001 Unterrichtung durch die Bundesregierung
14/7595 26.11.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze