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Siebenundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 13.10.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 67 vom 31.10.2005.

Hier ist die Siebenundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

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