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Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere")

Vom 6.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 39 vom 10.7.2009.

Hier ist das Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12233)

A. Ziel

Es besteht Regelungsbedarf zur Vermeidung künftiger hoher Einmalbelastungen des Bundeshaushalts aus Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere.

B. Lösung

Es wird ein Sondervermögen errichtet, dem vom 1. Januar 2010 an während der Laufzeit eines inflationsindexierten Wertpapiers Mittel aus dem Bundeshaushalt zugeführt werden, aus denen bei Fälligkeit des Wertpapiers die Schlusszahlung geleistet wird.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12233 12.03.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12905 06.05.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze