Rechtsbereich: Zivilrecht: Verbraucherschutz FNA Nr. 400-8
Unter Produkthaftung versteht man die Pflicht des Herstellers, Personen- und Sachschäden, die durch Fehler in seinen Produkten verursacht sind, zu ersetzen. Das Nähere regelt dieses Gesetz.
Hier ist das Produkthaftungsgesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
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Titel | Beschreibung |
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Bürgerliches Gesetzbuch | Diese Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält das BGB und wichtige Nebengesetze, u.a. auch das Produkthaftungsgesetz. |
Zivilrecht | Eine Ausgabe der Reihe jurisTexte, die neben dem ProdHaftG eine ganze Reihe an anderen zivilrechtlichen Gesetzen und EG-Richtlinien enthält. Besonderheit: Auf Wunsch informiert der Verlag seine Kunden kostenlos per Mail, wenn ein Gesetz geändert wird. |
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