Opferanspruchssicherungsgesetz
(Langtitel: Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten)
In der Fassung vom 8.5.1998.
Rechtsbereich: Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
FNA Nr. 400-13
Gelegentlich kommt es vor, dass Straftäter Berichte über ihre Tat oder ihre Umstände veröffentlichen und dadurch Geldforderungen (z.B. gegenüber einem Verlag) erwerben. Wer durch die Tat geschädigt worden ist, erwirbt nach diesem Gesetz ein Pfandrecht an diesen Forderungen, um damit seinen Anspruch auf Schadensersatz sichern zu können.
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