Zurück zur Hauptseite

Kommunales Optionsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch)

Vom 30.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 41 vom 5.8.2004.

Hier ist das Kommunales Optionsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2816)

A. Ziel

Die Kreise und kreisfreien Städte sollen die Möglichkeit erhalten, die Aufgaben der Agenturen für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch auszuführen.

B. Lösung

Optionale Wahrnehmung der Aufgaben der Agenturen für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch von den Kreisen und kreisfreien Städten benannte kommunale Stellen, die organisatorisch als Organe der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet werden.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2816 30.3.2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/2997 28.4.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
15/3003 28.4.2004 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
15/3161 18.5.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3495 30.6.2004 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

Anzeige

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze