Hier ist das Kommunales Optionsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2816)
AnzeigeA. Ziel
Die Kreise und kreisfreien Städte sollen die Möglichkeit erhalten, die Aufgaben der Agenturen für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch auszuführen.
B. Lösung
Optionale Wahrnehmung der Aufgaben der Agenturen für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch von den Kreisen und kreisfreien Städten benannte kommunale Stellen, die organisatorisch als Organe der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2816 | 30.3.2004 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/2997 | 28.4.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
15/3003 | 28.4.2004 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
15/3161 | 18.5.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/3495 | 30.6.2004 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):