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Kommunalvermögensgesetz

(Langtitel: Gesetz über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise)

In der Fassung vom 6.7.1990.

Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Bundesvermögen, Finanzausgleich      FNA Nr. IV-12

Dies ist ein Gesetz aus den letzten Monaten der DDR, durch das Teile des volkseigenen Vermögens auf Gemeinden und Kreise übertragen worden sind. Es enthält auch einige Grundsätze über den Umgang mit diesem Vermögen.

Hier ist das Kommunalvermögensgesetz im WWW zu finden:

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