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Kleinunternehmerförderungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung)

Vom 31.7.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 39 vom 8.8.2003.

Hier ist das Kleinunternehmerförderungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/900)

A. Ziel

Bürokratie ist in gewissem Umfang notwendig und unerlässlich. Zuviel und überflüssige Bürokratie aber ist schädlich. Sie stellt ein bedeutsames gesamtwirtschaftliches Hemmnis dar und beeinträchtigt die wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit ­ insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen.

B. Lösung

Abbau bürokratischer Belastungen durch vereinfachte Gewinnermittlungsmöglichkeit für Existenzgründer und Kleinunternehmer sowie Anhebung der Betragsgrenzen für die Buchführungspflicht und Standardisierung der Einnahmenüberschussrechnung.

Mittelbare Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen durch Wegfall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bestimmter Fremdfinanzierungsentgelte bei banknahen Zweckgesellschaften.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/900 2.5.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1042 23.5.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
15/1043 23.5.2003 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
15/1197 24.6.2003 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/1354 3.7.2003 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze