Hier ist das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3445)
AnzeigeA. Ziel
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 (BVerfGE 105, 313) die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Künstliche Unterscheidungen zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft sollen beseitigt werden.
B. Lösung
Der Entwurf sieht weitgehende Angleichungen des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe vor, insbesondere
* Übernahme des ehelichen Güterrechts
* weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts
* weitgehende Angleichung der Aufhebungsgründe an die Scheidungsvoraussetzungen
* Zulassung der Stiefkindadoption
* Einführung des Versorgungsausgleichs
* Einbeziehung der Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3445 | 29.6.2004 | Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker, Hermann Bachmaier, Sabine Bätzing, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Michael Bürsch, Anette Kramme, Ernst Kranz, Volker Kröning, Christine Lambrecht, Dirk Manzewski, Axel Schäfer (Bochum), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Olaf Scholz, Erika Simm, Christoph Strässer, Franz Müntefering und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Claudia Roth (Augsburg), Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Dr. Thea Dückert, Christine Scheel, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/4052 | 27.10.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):