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Gesetz zur Umstellung soldatenversorgungsrechtlicher und anderer Vorschriften auf Euro

Vom 20.7.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 39 vom 27.7.2001.

Hier ist das Gesetz zur Umstellung soldatenversorgungsrechtlicher und anderer Vorschriften auf Euro im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5436)

A. Ziel

Am 1. Januar 2002 wird der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Mit dem Gesetz sollen in soldatenversorgungsrechtlichen und anderen Vorschriften enthaltene DM-Beträge auf Euro umgestellt werden.

B. Lösung

Umstellung soldatenversorgungsrechtlicher und anderer Vorschriften von Deutschen Mark auf Euro im Wege der Glättung, bei der durchgehend eine Aufrundung durch Neufestsetzung auf volle 1 oder 10 Euro vorgenommen wird. Die in Euro angegebenen neuen Beträge weichen nicht mehr als nötig von dem DM-Wert ab.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/5436 6.3.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/5748 3.4.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze