Hier ist das Gesetz zur Umstellung soldatenversorgungsrechtlicher und anderer Vorschriften auf Euro im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5436)
AnzeigeA. Ziel
Am 1. Januar 2002 wird der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Mit dem Gesetz sollen in soldatenversorgungsrechtlichen und anderen Vorschriften enthaltene DM-Beträge auf Euro umgestellt werden.
B. Lösung
Umstellung soldatenversorgungsrechtlicher und anderer Vorschriften von Deutschen Mark auf Euro im Wege der Glättung, bei der durchgehend eine Aufrundung durch Neufestsetzung auf volle 1 oder 10 Euro vorgenommen wird. Die in Euro angegebenen neuen Beträge weichen nicht mehr als nötig von dem DM-Wert ab.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/5436 | 6.3.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/5748 | 3.4.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):