Ein einheitliches Umlageverfahren für die Finanzierung von Verpflichtungen der Kranken- und UnfallversicherungstrÄger aus internationalen Abkommen hat dieses Gesetz an die Stelle diverser Einzelregelungen gesetzt.
Hier ist das Gesetz zur Umsetzung von Abkommen über Soziale Sicherheit und zur Änderung verschiedener Zustimmungsgesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7759)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz bezweckt eine einheitliche Umsetzung von zwischenstaatlichen Abkommen über Soziale Sicherheit sowie der europarechtlichen Koordinierungsregelung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in zweierlei Hinsicht:
* Belastungen und außergewöhnliche Belastungen, die sich für die Träger der Kranken- und Unfallversicherung aus Erstattungsverzichtsregelungen und sonstigen Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts ergeben, sollen nach einem einheitlichen Verfahren umgelegt werden können.
* Die Zuständigkeit für den Abschluss von Entsendevereinbarungen soll, soweit sie noch beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung liegt, auf die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland übertragen werden.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf schafft eine einheitliche Regelung des Umlageverfahrens sowohl für die Träger der Krankenversicherung als auch der Unfallversicherung und hebt die diesbezüglichen Einzelregelungen in den einzelnen Zustimmungsgesetzen auf. Außerdem überträgt er, soweit noch nicht geschehen, die Zuständigkeit für den Abschluss von Entsendevereinbarungen auf die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/7759 | 7.12.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/8135 | 30.1.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):