Hier ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2539)
AnzeigeA. Ziel
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, dass Erneuerbare Energien bis Mitte des Jahrhunderts rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken. Weiterhin ist die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt verpflichtet. Auch der Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat trotz der unverkennbaren Erfolge an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf deutlich gemacht.
B. Lösung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und die Politikziele der Bundesregierung angepasst. Gleichzeitig werden sinnvolle Detailänderungen vorgenommen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2539 | 18.2.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/2593 | 3.3.2004 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
15/2845 | 31.3.2004 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
15/2864 | 1.4.2004 | Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
15/3162 | 18.5.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/3385 | 17.6.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):