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Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich

Vom 21.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 40 vom 31.7.2004.

Hier ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2539)

A. Ziel

Die Bundesregierung hat sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, dass Erneuerbare Energien bis Mitte des Jahrhunderts rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken. Weiterhin ist die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt verpflichtet. Auch der Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat trotz der unverkennbaren Erfolge an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf deutlich gemacht.

B. Lösung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und die Politikziele der Bundesregierung angepasst. Gleichzeitig werden sinnvolle Detailänderungen vorgenommen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2539 18.2.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2593 3.3.2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
15/2845 31.3.2004 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
15/2864 1.4.2004 Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
15/3162 18.5.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3385 17.6.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze