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Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Vom 24.2.2012, verkündet in BGBl I Jahrgang 2012 Nr. 10 vom 29.2.2012.

Hier ist die Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6052)

A. Ziel

Am 12. Dezember 2008 ist die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu verringern, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft zu verbessern. Die Abfallrahmenrichtlinie ist nach Artikel 40 Absatz 1 bis zum 12. Dezember 2010 in nationales Recht umzusetzen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-Rechts soll auch das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) fortentwickelt werden. Mit verbesserten Regelungen zur Kreislaufwirtschaft sollen Rohstoffe noch besser erfasst und noch weitgehender durch sekundäre Rohstoffe substituiert werden. Ziel der Novelle des Abfallrechts ist insgesamt eine ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das nationale Abfallrecht fortentwickelt. Der Gesetzentwurf stärkt die Vermeidung von Abfällen, dient der nachhaltigen Förderung des Recyclings und legt damit die Grundlage für eine durchgreifende Verbesserung des Ressourcenmanagements und der Ressourceneffizienz in Deutschland. Generelle Linie des Gesetzentwurfs ist es, die bewährten Strukturen und Elemente des bestehenden Abfallrechts zu erhalten und die neuen Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie möglichst "eins zu eins" in das bestehende Rechtssystem zu integrieren, ohne die in der deutschen Abfallwirtschaft bereits erreichten hohen Standards abzuschwächen. Um eine zielsichere Anwendung des Abfallrechts sicherzustellen, legt der Gesetzentwurf schließlich die notwendigen Grundlagen für eine effizientere behördliche Überwachung unter gleichzeitigem Abbau von Bürokratie.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6052 06.06.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/6645 20.07.2011 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates)
17/6961 09.09.2011 Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 1. Juli bis 8. September 2011)
17/7505 26.10.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
17/7931 29.11.2011 Unterrichtung durch den Bundesrat
17/8568 08.02.2012 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze