Durch das Gesetz werden zahlreiche Sonderregelungen zur VerjÄhrung in Spezialgesetzen aufgehoben oder in der Form an das geltende BGB-VerjÄhrungsrecht angepasst. Auch einige BGB-Bestimmungen zu Fristen werden geÄndert.
Hier ist das Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3653)
AnzeigeA. Ziel
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) hat der Gesetzgeber unter anderem das Verjährungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) neu geordnet. In einem zweiten Schritt sollen die zahlreichen Vorschriften auf dem Gebiet des Verjährungsrechts vereinheitlicht und auf das neue System umgestellt werden, wobei im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts selbst bereits einige dieser Anpassungen vorgenommen wurden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die noch ausstehenden Änderungen der Verjährungsvorschriften in den privatrechtlichen Rechtsmaterien vornehmen.
B. Lösung
Der Entwurf sieht vor, die zahlreichen verstreuten einzelnen Verjährungsvorschriften außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs an die neue Systematik des Verjährungsrechts anzupassen. Dazu kann eine größere Zahl spezieller Verjährungsvorschriften aufgehoben werden, so dass dadurch die verjährungsrechtlichen Vorschriften der §§ 194 ff. BGB unmittelbar gelten. Soweit ein sachlich begründeter Anlass nachgewiesen ist, sind weiterhin Abweichungen vom neuen Verjährungsrecht des BGB in speziellen Verjährungsvorschriften vorgesehen. Insgesamt wird durch die vorgeschlagenen Änderungen das bislang zersplitterte Verjährungsrecht übersichtlicher und einheitlicher gestaltet.
Eine gleichstellungspolitische Relevanz ist nicht gegeben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3653 | 24.8.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/4060 | 27.10.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):