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Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes

Vom 22.11.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 59 vom 25.11.2011.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6262)

A. Ziel

Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, 1072/2009 und 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, der Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und der Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt grundlegend neu geregelt. Die EG-Verordnungen beinhalten im Wesentlichen folgende Regelungen:

* Die Geltungsdauer der Gemeinschaftslizenz kann auf 10 Jahre (bisher 5 Jahre) angehoben werden.

* Für die Zulassung zum Beruf bleibt es bei den bisherigen Kriterien fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, Niederlassung und finanzielle Leistungsfähigkeit.

* Unternehmer können sich künftig beim Güterkraftverkehr und beim Verkehr mit Kraftomnibussen auch externer Verkehrsleiter bedienen, wenn sie selbst nicht über die erforderliche fachliche Eignung verfügen.

* Im Hinblick auf die Zuverlässigkeit enthält Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eine Liste von Verstößen, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit führen, es sei denn, dass dies im konkreten Einzelfall eine unverhältnismäßige Reaktion darstellen würde.

* Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, einzelstaatliche elektronische Unternehmensregister aufzubauen und einzelstaatliche Kontaktstellen für den Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten einzurichten.

B. Lösung

Aufgrund des geänderten EU-Rechts sind umfangreiche Änderungen des nationalen Rechts notwendig. Durch Änderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) werden die grundlegenden Vorschriften im Hinblick auf das Unternehmensregister, die nationale Kontaktstelle, die Untersagung und Wiedergestattung von Kraftverkehrsgeschäften sowie das Verwaltungsverfahren geregelt. Weitere erforderliche Anpassungen erfolgen durch Rechtsverordnungen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6262 22.06.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/7058 21.09.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze