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Gesetz zur Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

Vom 26.6.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 42 vom 29.6.2002.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8387)

A. Ziel

Das Gesetz zur Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes hat das Ziel, 1. die im Grundstoffüberwachungsgesetz enthaltenen Straf- und Bußgeldblankette zu konkretisieren. Erst auf der Grundlage der geänderten Blankettvorschriften kann die Rechtsverordnung zur Bewehrung von Verstößen gegen einschlägiges EU-Recht erlassen werden; 2. einzelne Vorschriften an die gesammelten Erfahrungen und an neue EU-Vorschriften anzupassen. Dies beinhaltet sowohl Erleichterungen bei den Verwaltungsverfahren als auch Klarstellungen bezüglich der Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten; 3. die Umstellung der Bußgeldvorschriften im Grundstoffüberwachungsgesetz sowie im Betäubungsmittelgesetz (Artikel 2) auf den Euro herbeizuführen.

B. Lösung

Änderung der Blankettvorschriften; u. a. Änderung der Vorschriften über die Anzeige-, Dokumentations- und Meldepflichten; Änderung der Bußgeldvorschriften.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8387 27.2.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8882 24.4.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze