Hier ist das Gesetz zur Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8387)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz zur Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes hat das Ziel, 1. die im Grundstoffüberwachungsgesetz enthaltenen Straf- und Bußgeldblankette zu konkretisieren. Erst auf der Grundlage der geänderten Blankettvorschriften kann die Rechtsverordnung zur Bewehrung von Verstößen gegen einschlägiges EU-Recht erlassen werden; 2. einzelne Vorschriften an die gesammelten Erfahrungen und an neue EU-Vorschriften anzupassen. Dies beinhaltet sowohl Erleichterungen bei den Verwaltungsverfahren als auch Klarstellungen bezüglich der Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten; 3. die Umstellung der Bußgeldvorschriften im Grundstoffüberwachungsgesetz sowie im Betäubungsmittelgesetz (Artikel 2) auf den Euro herbeizuführen.
B. Lösung
Änderung der Blankettvorschriften; u. a. Änderung der Vorschriften über die Anzeige-, Dokumentations- und Meldepflichten; Änderung der Bußgeldvorschriften.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/8387 | 27.2.2002 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/8882 | 24.4.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):