Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9194)
AnzeigeA. Ziel
Das Telekommunikationsgesetz soll im nächsten Jahr grundlegend überarbeitet und novelliert werden. Insbesondere sind die gerade in den europäischen Gremien verabschiedeten Richtlinien umzusetzen. Erforderlich ist es allerdings, vorab einzelne gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um Übereinstimmung mit den Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts herzustellen.
B. Lösung
Mit der Änderung wird ein Anspruch der Telefonkunden auf Betreibervorauswahl oder Betreiberauswahl bei jedem Anruf, auch im Ortsnetzbereich ab Dezember diesen Jahres ermöglicht und die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Telekommunikationsbeiträgen von den Unternehmen am Markt je nach Umsatz geschaffen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/9194 | 3.6.2002 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/9237 | 5.6.2002 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
14/9711 | 3.7.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
14/9793 | 16.7.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/9889 | 23.8.2002 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
14/9938 | 10.9.2002 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):