Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12586)
AnzeigeA. Ziel
Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei des Haager Abkommens vom 6. November 1925 über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (Haager Abkommen, RGBl. 1928 II S. 175, 203) sowie der Londoner Fassung vom 2. Juni 1934 (Londoner Akte, RGBl. 1937 II S. 583, 617) und der Haager Fassung vom 28. November 1960 (Haager Akte, BGBl. 1962 II S. 774). Das Gesetzgebungsverfahren zu dem Vertragsgesetz für die Ratifizierung der Genfer Fassung vom 2. Juli 1999 (Genfer Akte) läuft parallel. Das Haager Abkommen sowie seine verschiedenen Fassungen ermöglichen die internationale Eintragung von Geschmacksmustern bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Weder im Geschmacksmustergesetz noch in anderen nationalen Vorschriften finden sich bisher hierzu Regelungen. Anlässlich der Ratifizierung der Genfer Akte, welche mit dem parallel eingebrachten Vertragsgesetz erfolgen soll, sollen nunmehr Vorschriften, welche internationale Eintragungen nach dem Haager Abkommen betreffen, in das Geschmacksmustergesetz eingefügt werden.
B. Lösung
Das Geschmacksmustergesetz wird um einen weiteren Abschnitt ergänzt, welcher den Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen regelt. Er ist auf alle internationalen Eintragungen nach dem Haager Abkommen anzuwenden, unabhängig davon, nach welcher Fassung das gewerbliche Muster oder Modell angemeldet wird. Damit wird, so weit als möglich, eine gleiche Behandlung der internationalen Eintragungen gewährleistet. Geregelt werden die Einreichung und Weiterleitung internationaler Eintragungen, ihre Wirkung, die Prüfung auf Schutzhindernisse und die Erklärung der Schutzverweigerung sowie die Möglichkeit der Schutzentziehung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12586 | 08.04.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/13435 | 17.06.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):