Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3800)
AnzeigeA. Ziel
Im Jahr 2003 hat die Europäische Union eine einheitliche Regelung zur Qualifizierung des Fahrpersonals auf Lkws und größeren Bussen veröffentlicht. Zu diesem Zweck ist zukünftig zusätzlich zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ein geeigneter Qualifikationsnachweis zu erbringen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) vom 14. August 2006, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.
Gemäß § 3 BKrFQG genießen Berufskraftfahrer, die an besonderen Stichtagen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind, Bestandsschutz. Berufskraftfahrer, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, unterfallen nicht mehr dem Bestandsschutz und müssen deshalb die Grundqualifikation ableisten. Dies bedeutet eine zeit- und kostenintensive Ausbildung, obwohl nicht generell davon auszugehen ist, dass die bis zu den jeweiligen Stichtagen unterstellte Grundqualifikation gegenstandslos wird.
B. Lösung
Es bietet sich eine Ergänzung des § 3 BKrFQG dahingehend an, dass auch bei den Fahrerinnen und Fahrern, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, die Grundqualifikation weiterhin unterstellt wird. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung steht es im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörden der Länder, eine entsprechende Vorgriffsregelung durchzuführen, um eine zeitnahe Lösung zur Gleichbehandlung der Betroffenen zu ermöglichen.
Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen im Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz, die sich im Verlaufe der Rechtsanwendung als sinnvoll herausgestellt haben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/3800 | 17.11.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/4660 | 08.02.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):