Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des BVL-Gesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/4381)
AnzeigeA. Ziel
Bei den Überprüfungen der Systeme der amtlichen Überwachung und einzelner Betriebe durch Drittstaaten sind Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung durch fachkundiges Personal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von Bedeutung für viele Exportfragen insbesondere im Bereich Lebensmittel tierischer Herkunft. Für den Handel mit Tieren, tierischen Erzeugnissen und Futtermitteln insbesondere mit Drittländern ist die Beratung und Koordinierung durch das BVL erforderlich. Hierfür ist das BVL-Gesetz entsprechend anzupassen.
B. Lösung
Die vorliegende Gesetzesänderung enthält die notwendigen Vorschriften, um das vorgenannte Ziel zu erreichen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/4381 | 06.01.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/5034 | 15.03.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):