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Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Vom 22.8.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 40 vom 25.8.2006.

Hier ist die Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1853)

A. Ziel

Bürokratie und Überregulierung binden insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Existenzgründern in nicht mehr vertretbarem Umfang betriebliche Ressourcen, behindern so deren Dynamik und Leistungsfähigkeit und lähmen insgesamt die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands.

B. Lösung

In verschiedenen Rechtsbereichen werden unnötige Vorschriften abgeschafft sowie bestehende Regelungen und gesetzliche Anforderungen verantwortungsbewusst auf ein Mindestmaß reduziert.

Zur Verwirklichung der Ziele sind die in diesem Artikelgesetz vorgelegten Gesetzes- und Verordnungsänderungen notwendig.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1853 19.06.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/1970 28.06.2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
16/2017 28.06.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze