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Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen)

Vom 30.1.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 8 vom 6.2.2002.

Hier ist das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6813)

A. Ziel

Auf dem Gebiet der Energieeinsparung sind gegenwärtig zwei Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften in innerstaatliches Recht umzusetzen:

* Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen;

* Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen. Weitere Rechtsakte auf dem Gebiet der Energieeinsparung stehen kurz vor ihrem Erlass bzw. sind von der Kommission bereits vorgeschlagen. Hierfür reicht die geltende Fassung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes als Ermächtigungsgrundlage nicht aus. Das Gesetz ist deshalb neu zu fassen.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Verordnungsermächtigungen des geltenden Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes erweitert werden, um Verpflichtungen aus den genannten beiden Richtlinien und weiteren bevorstehenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften durch Rechtsverordnung umsetzen zu können.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/6813 17.8.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7456 14.11.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze