Hier ist das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6813)
AnzeigeA. Ziel
Auf dem Gebiet der Energieeinsparung sind gegenwärtig zwei Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften in innerstaatliches Recht umzusetzen:
* Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen;
* Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen. Weitere Rechtsakte auf dem Gebiet der Energieeinsparung stehen kurz vor ihrem Erlass bzw. sind von der Kommission bereits vorgeschlagen. Hierfür reicht die geltende Fassung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes als Ermächtigungsgrundlage nicht aus. Das Gesetz ist deshalb neu zu fassen.
B. Lösung
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Verordnungsermächtigungen des geltenden Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes erweitert werden, um Verpflichtungen aus den genannten beiden Richtlinien und weiteren bevorstehenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften durch Rechtsverordnung umsetzen zu können.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/6813 | 17.8.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7456 | 14.11.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):