Ehemalige Hochleistungssportler der DDR, denen heimlich oder zwangsweise Dopingmittel verabreicht wurden, können finanzielle Hilfe nach diesem Gesetz erhalten, wenn sie dadruch GesundheitsschÄden erlitten haben.
Hier ist das Dopingopfer-Hilfegesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9028)
AnzeigeA. Ziel
In der ehemaligen DDR wurden Hochleistungssportler und -nachwuchssportler im staatlichen Auftrag gedopt, in der Regel mit Anabolika. Etliche dieser Sportler haben dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten. Aus humanitären und sozialen Gründen sollen sie finanziell und moralisch unterstützt werden.
B. Lösung
Einrichtung eines Hilfefonds beim Bundesverwaltungsamt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/9028 | 14.5.2002 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/9440 | 12.6.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):