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Dopingopfer-Hilfegesetz

(Langtitel: Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR)

Vom 24.8.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 62 vom 30.8.2002.

Ehemalige Hochleistungssportler der DDR, denen heimlich oder zwangsweise Dopingmittel verabreicht wurden, können finanzielle Hilfe nach diesem Gesetz erhalten, wenn sie dadruch GesundheitsschÄden erlitten haben.


Hier ist das Dopingopfer-Hilfegesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9028)

A. Ziel

In der ehemaligen DDR wurden Hochleistungssportler und -nachwuchssportler im staatlichen Auftrag gedopt, in der Regel mit Anabolika. Etliche dieser Sportler haben dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten. Aus humanitären und sozialen Gründen sollen sie finanziell und moralisch unterstützt werden.

B. Lösung

Einrichtung eines Hilfefonds beim Bundesverwaltungsamt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/9028 14.5.2002 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/9440 12.6.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze