Rechtsbereich: Landwirtschaft, Jagd, Forstwirtschaft, Fischerei FNA Nr. 7831-1-53-2
Diese Verordnung legt das (deutsche) Gebiet fest, aus dem wegen des aktuellen Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Deutschland, Belgien und den Niederlanden keine Schafe, Ziegen und Rinder verbracht werden dürfen und legt weitere Beschränkungen sowie Ausnahmen fest.
Hier ist die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit im WWW zu finden:
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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
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