Rechtsbereich: Recht der medizinischen Berufe FNA Nr. 2124-11
Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit der Apothekenassistenten. Als solcher kann arbeiten, wer bis 1973 eine pharmazeutische Vorprüfung abgelegt, das Pharmaziestudium aber nicht abgeschlossen hat. Heute gibt es diese Möglichkeit für Studienabbrecher nicht mehr.
Hier ist das Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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