Rechtsbereich: Freizügigkeit, Europäische Bürgerrechte CELEX-Nr.: 32001R0539
Hier ist die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind im WWW zu finden:
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