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Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr

(Nichtamtlicher Kurztitel: Kontrollgerätverordnung)

In der Fassung vom 20.12.1985, zuletzt geändert am 16.12.2009.

Rechtsbereich: Verkehrsrecht, Transportrecht      CELEX-Nr.: 31985R3821

Der Tachograph oder Fahrtenschreiber im LKW ist Gegenstand dieser Verordnung. Sie schreibt vor, dass ein solches Gerät eingesetzt werden muss und regelt Zulassung, Einbau und Prüfung von Fahrtenschreibern. Auch der Umgang mit Schaublättern und Fahrerkarten wird hier behandelt.

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