Rechtsbereich: Verkehrsrecht, Transportrecht CELEX-Nr.: 31985R3821
Der Tachograph oder Fahrtenschreiber im LKW ist Gegenstand dieser Verordnung. Sie schreibt vor, dass ein solches Gerät eingesetzt werden muss und regelt Zulassung, Einbau und Prüfung von Fahrtenschreibern. Auch der Umgang mit Schaublättern und Fahrerkarten wird hier behandelt.
Hier ist die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr im WWW zu finden:
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