Rechtsbereich: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht CELEX-Nr.: 32010R0330
Hier ist die Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen im WWW zu finden:
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