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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91

(Nichtamtlicher Kurztitel: Fluggastverordnung)

In der Fassung vom 11.2.2004.

Rechtsbereich: Verkehrsrecht, Transportrecht      CELEX-Nr.: 32004R0261

Welche Rechte Fluggäste haben, wenn ein Flug gestrichen wird, sich stark verspätet oder überbucht ist, regelt diese Verordnung.

Hier ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 im WWW zu finden:

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