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Einige wichtige Begriffe zum EU-Recht


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Im EU-Recht gibt es einige Begriffe, die sonst nicht oder mit anderer Bedeutung benutzt werden. Besonders wichtig sind die Bezeichnungen für bestimmte Rechtsnormen:

Eine Verordnung entspricht ungef¨hr dem, was wir sonst als "Gesetz" oder ebenfalls als "Verordnung" kennen: Verordnungen gelten in der ganzen EU unmittelbar, sowohl für staatliche Einrichtungen aller Art als auch für einzelne BürgerInnen und für Unternehmen. Dabei gibt es die Verordnung des Rats, die von den Inhalten her in etwa einem Gesetz entspricht, also eher grundsätzliche Regelungen enthält, und die Verordnung der Kommission, die meist Durchführungsbestimmungen und Details regelt und damit inhaltlich näher an der deutschen "Verordnung" liegt.

Eine besondere Art von Rechtsnorm ist hingegen die Richtlinie. Richtlinien gelten zunächst einmal nur für die EU-Staaten selbst. Sie sind verpflichtet, das jeweilige inländische Recht entsprechend der Richtlinie zu ändern. Dafür sind bestimmte Fristen vorgeschrieben. Für BüregerInnen, Unternehmen und Behörden gilt normalerweise nur das inländische Recht. Es gibt allerdings nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Richtlinien, die auch unmittelbar gelten können, wenn ein Staat sie nicht rechtzeitig umsetzt. Das gilt allerdings nur für solche Richtlinien, die derart ins Detail gehen, dass die Staaten sie eigentlich nur fast wörtlich abschreiben könnten.

Die Entscheidung ist eigentlich gar keine richtige Rechtsnorm, auch wenn sie von der EU ebenso veröffentlicht werden. Sie richten sich nämlich nur an ganz bestimmte Adressaten, die in der Entscheidung genannt sind. Sie können daher - sehr grob - mit "Verwaltungsakten", oft "Allgemeinverfügungen", verglichen werden. Adressaten kännen sowohl Staaten als auch Unternehmen sein, theoretisch auch einzelne BürgerInnen (was aber allenfalls für Einzelunternehmer Bedeutung haben wird). Es gibt auch Entscheidungen, die ein wenig anders gestrickt sind, aber allen ist gemeinsam, dass man als Normalbürger oder Kleinunternehmer kaum direkt mit ihnen zu tun haben wird.

Daneben gibt es Entschließungen, Empfehlungen, Stellungnahmen und wohl auch einige anders bezeichnete Dokumente, die gemeinsam haben, dass sie nicht unmittelbar rechtsverbindlich sind.

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