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Fahrberechtigungsgesetz

(Langtitel: Gesetz über Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste)

In der Fassung vom 20.12.2010.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
GüV Nr. 9232-6

Hier ist das Fahrberechtigungsgesetz im WWW zu finden:

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